Die Probleme der deutschen Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen

Deutschland hat ein demografisches Problem durch eine schrumpfende Bevölkerung. Ende des 19. Jahrhunderts wurde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch Otto von Bismarck ins Leben gerufen. Aus der Grundversorgung von einst ist mittlerweile einer der größten Wirtschaftszweige entstanden.

Alle bundesdeutschen Bürger sind gegenwärtig zwangsweise Mitglied einer gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Selbstständige, Beamte, Richter, freiberufliche Ärzte, Studenten sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze lag, können sich freiwillig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern bzw. in die privat Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Die deutsche Sozialversicherung – Kernstück des Sozialsystems – ist eine Pflichtversicherung und umfasst die Pflege- und Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass die zu versichernden Risiken von allen Versicherten getragen werden.

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Die Probleme der Krankenkassen

Der demografische Wandel in Deutschland stellt auch die umlagefinanzierte gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung vor finanzielle Probleme. Die Menschen werden immer älter und deren Gesundheitskosten liegen erfahrungsgemäß über denen eines jungen Menschen. Eine weitere Kostenzunahme der Pflege ist, bedingt durch den medizinisch-technischen Fortschritt, zu verzeichnen.

Mit der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 soll unter anderem mehr Wettbewerb zwischen den Kassen, eine bessere Versorgung im Krankheitsfall mit besseren Leistungen der Pflegeversicherung und eine intensivere Pflegeberatung erzielt werden.

Mit dem Gesundheitsfonds wurde die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen neu organisiert und der allgemeine Beitragssatz eingeführt. Bisher konnten gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge selbst festlegen.

Krankenkassen, die überdurchschnittlich viele ältere und kranke Menschen versicherten, konnten trotz höherem Beitragssatz nur die gleichen Leistungen anbieten wie Krankenkassen mit überwiegend jungen und gesunden Versicherten und demzufolge geringeren Beitragssätzen. Mehr Informationen über Gesetzliche Krankenkassen erhält man hier auf den Webseiten von Gesetzliche-Krankenkassen.eu oder beim GKV Spitzenverband.

Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuergelder fließen in diesen Fonds. Aus diesem erhalten die Krankenkassen einen Pauschalbetrag pro Versicherten. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt. Krankenkassen, die mit der zugeteilten Summe nicht auskommen, können im Folgejahr die Beiträge erhöhen, maximal bis zu 1 % vom Bruttoarbeitsentgelt.

Der Gesundheitsfonds ist umstritten, hohe Bürokratiekosten wegen gleichen Wettbewerbschancen, höhere Beiträge – nicht alle profitieren von der gleichzeitigen Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Rentner) – und eventuelle Beitragserhöhungen müssen von den Arbeitnehmern allein getragen werden.

Auch die Pflegeversicherung ist für jeden Pflicht

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung werden automatisch Mitglied einer sozialen Pflegeversicherung, privat Krankenversicherte automatisch Mitglied einer privaten Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt.

Ziel war die finanzielle Absicherung des Versicherten bei Pflegebedürftigkeit. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der jeweiligen Pflegestufe und der Art der Pflege – häusliche, teilstationäre oder stationäre Pflege. Der Beitragssatz – 1,95 % vom Bruttoarbeitsentgelt – wird zu je 0,975 % von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen Zusatzbeitrag von 0,25 % leisten (bestimmte Altersgruppen).

Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung orientiert sich nicht am Einkommen, sondern ist abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss, ähnlich der privaten Krankenversicherung. Durch Altersrückstellungen werden, im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung, die steigenden Pflegerisiken im Alter abgedeckt (auch private Krankenversicherung – Krankheitsrisiken im Alter).

Seit dem 01. Januar 2009 besteht für alle Bundesbürger eine Krankenversicherungspflicht, das heißt, alle Personen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, müssen vom einstigen Krankenversicherer aufgenommen werden. Doch für viele Versicherte ist der Krankenversicherungsschutz nicht finanzierbar. Nachbesserungen sind notwendig.

Nach wie vor hält sich das Klischee vom gut verdienenden Selbstständigen, doch die Realität sieht anders aus. Gegenwärtig gibt es über 2 Millionen „Einzel-Selbstständige“, die oft weniger verdienen als Angestellte im vergleichbaren Berufszweig und ihren Beitrag allein bestreiten müssen. Die Mindest Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige von 1.890,00 Euro beziehungsweise 1.260,00 Euro (unter bestimmten Voraussetzungen) muss herabgesetzt werden, damit die Beiträge bezahlbar werden.

Auch privat krankenversicherte Selbstständige stehen vor einem vergleichbaren Problem. Die Prämie für den Basistarif darf den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung, gegenwärtig 570,00 Euro monatlich, nicht überschreiten. Bei Hilfsbedürftigkeit (ALG II) müssen die privaten Krankenversicherungen den Beitrag auf 285,00 Euro halbieren.

Die Versicherten erhalten aber von staatlicher Seite nur einen Zuschuss von 129,00 Euro. Die Beitragslücke müssen sie dann von ihren Regelsatz – 351,00 Euro – begleichen. Ein unhaltbarer Zustand.
Über 300.000 Menschen waren in Deutschland ohne Kranken- und Pflegeversicherung, auf Grund ungelöster Probleme ist bis jetzt nur ein Teil zu ihren Krankenversicherungen zurückgekehrt.

Starke Einbußen muss die Privatkrankenversicherung durch verschärfte Aufnahmebedingungen sowie den eingeführten Basistarif (ohne Risikozuschläge und -ausschlüsse) hinnehmen. Bei Hilfsbedürftigkeit des Versicherten dürfen die privaten Krankenversicherungen nur den hälftigen Beitragssatz ansetzen.

Der andere Teil soll regulär durch alle Versicherten der Privatkrankenversicherung getragen werden, was letztendlich eine Tariferhöhung zur Folge hätte. Über die private Krankenversicherung kann man sich hier auf der Webseite von Krankenversicherung-private.net weiter informieren.

Was wären Ansätze zur Problemlösung?

Gesetzliche Krankenkassen erhalten Zuschüsse aus Steuermitteln, die im Grunde auch von den Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen getragen werden, eine Unterstützung der Gesetzlichen durch die Privaten ist letztendlich also bereits vorhanden.

Kundenbindung und Kosteneinsparung – Probleme mit denen sich die gesetzlichen Krankenkassen schon lange auseinandersetzen müssen, treffen nun auch die privaten Versicherer. Einen „Konkurrenten“ vom Markt zu verdrängen, löst nicht die eigenen Probleme.

Wäre es nicht sinnvoll, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen weiter zu reduzieren und dadurch Verwaltungskosten einzusparen? Liegt nicht gerade in den überzogenen Gehältern der Vorsitzenden Einsparpotenzial?
Nur soziale Maßnahmen, die auf einer soliden und langfristigen Finanzplanung basieren, schaffen Sicherheit und Vertrauen.

Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, damit pflegebedürftige Menschen nicht zu Sozialhilfeempfängern werden. Doch wie sieht die Praxis aus? Die Pflegeversicherung zahlt weit weniger als beispielsweise eine Heimunterbringung kostet. Der Rest muss, was die wenigsten können, selbst oder durch die Familie aufgebracht werden. Letztendlich zahlt das Sozialamt.

Durch Beratungsstützpunkte sollen pflegende Angehörige mehr Hilfe und Unterstützung erhalten und damit dem Trend zur Heimunterbringung, die den Pflegeversicherungen wesentlich mehr Geld kostet, zu stoppen. So werden beispielsweise bei häuslicher Pflege und Pflegestufe 3 675,00 Euro monatlich als Pflegegeld gezahlt, eine Heimunterbringung kostet 1.470,00 Euro. Das Pflegegeld ist also völlig unzureichend bemessen.

Die anstehenden Probleme können nur mit durchgreifenden Reformen gelöst werden, das ist mit der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2009 nur ansatzweise gelungen.